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Granitkamin ÖKO STAR

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Bundes-Immissionsschutzgesetz: Rußgasmessung an Holzfeuerungen

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BImSchV

Aufgrund der neuesten Berichterstattungen zum Thema Immissionsschutzgesetz und Feinstaubgrenzwerten sind viele Kunden verunsichert und fragen nach offiziellen Informationen zum Einsatz unserer Ökokamine.

In der seit 2007 gültigen Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist der Ausstoß an Feinstaub festgelegt. Gemäss Stufe 1 dürfen Feuerstellen maximal 100 mg/m3 Feinstaub ausstoßen und erhalten damit vom Gesetzgeber die Genehmigung, ohne weitere Auflagen auf unbegrenzte Zeit betrieben werden zu können. Dieser Wert wird von unseren Ökokaminen und Feuerstellen durchweg erfüllt.

Ab 01.01.2008 dürfen Kamine, Öfen, Feuerstellen etc, die diesen Wert überschreiten, nicht mehr eingebaut werden.

ZDF, MDR Fernsehen, Radio Antenne Thüringen und andere namhafte Fernseh- und Rundfunksender berichteten am Sonntag, den 25.11.2007 darüber, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr den Gesetzentwurf für die Rußgasmessung an Holzfeuerungen verabschieden wird. Holzheizanlagen und Holzkamine in Deutschland stoßen mehr Feinstaub und Ruß aus als alle Diesel-PKW und -LKW zusammen. Schornsteinfeger werden die Anlagen messen, und bei Überschreitung der Grenzwerte muss mit einer Auflage zum Einbau von Rußfiltern gerechnet werden.

Besitzer von Holzkaminen können jetzt langsam erahnen, welche Kosten auf Sie zukommen werden, denn die Rußmessung kostet ca. 150 Euro jährlich, und die Kosten für einen Rußfilter belaufen sich auf ca. 1200 Euro, dabei sind die Wartungskosten für Rußfilter noch nicht einmal bekannt. Die Preise für das Brennholz werden sich auf ca. 90 Euro pro Kubikmeter belaufen.

Hier wird das Thema Umrüstung perspektivisch eine große Rolle spielen. Wir bieten die Umrüstung auf ökologische Kamine an.

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